Der Verkehrsclub Deutschland, Kreisverband Karlsruhe weist darauf hin, dass die vom Amt für Bürgerservice und Sicherheit in der Pressemeldung vom 13.2.2002 gemachte Aussage bezüglich der Benutzung von Radwegen so nicht richtig ist.

Seit 1998 müssen straßenbegleitende Radwege nur noch dann benutzt werden, wenn ein blaues Radwegschild vorhanden ist und der Radweg zumutbar benutzt werden kann. Radwege ohne Schild - die sogenannten „anderen“ Radwege - dürfen, müssen aber nicht mehr benutzt werden. Das heißt, dass auch weiterhin Radwege in Tempo-30-Zonen benutzt werden müssen, wenn es ein Radwegschild gibt.

Der VCD erklärt weiterhin, dass in diesen Straßen seit Jahren aus Sicherheitsgründen keine Radwegschilder mehr stehen dürften und begrüßt die Ankündigung des Amts für Bürgerservice diesen rechtswidrigen Zustand endlich zu beseitigen.

Nach Einschätzung des Verkehrsclubs werden die meisten straßenbegleitenden Radwege an Hauptverkehrsstraßen weiterhin benutzungspflichtig beschildert bleiben, doch auch hier geht der Verkehrsclub davon aus, dass aufgrund von Widerspruchsverfahren, weitere rechtswidrige Radwegschilder fallen werden.

Der VCD empfiehlt, benutzungspflichtige Radwege nur mit größter Vorsicht zu befahren. Andere Radwege sollten gemieden werden, auch wenn viele Radfahrerinnen und Radfahrer auf Radwegen ein Sicherheitsgefühl empfinden. Eine durch Radwege erzeugte Sicherheit konnte bislang jedoch durch keine verkehrswissenschaftliche Untersuchung nachgewiesen werden. Wegen der niedrigeren baulichen Sicherheitsstandards von Radwegen und einer schlechteren Sichtbeziehung ist davon auszugehen, dass die Radwegebenutzung in der Regel sogar deutlich riskanter ist als die Mitbenutzung der Fahrbahn. Es gibt ausreichend Untersuchungen, die die  Gefährlichkeit von Radwegen belegen.

Im Verkehrsgeschehen ereignen sich die bedeutenden Konflikte zwischen Auto und Rad nicht auf den Strecken, denn was man sieht, fährt man nicht um, sondern an den Knotenpunkten. Gerade an Einfahrten, Einmündungen und Kreuzungen kommt es daher besonders auf straßenbegleitenden Radwegen immer wieder zu gefährlichen Konflikten und Unfällen mit dem kreuzenden Autoverkehr. Auch das häufige Wechseln zwischen Radweg und Fahrbahn bzw. das durch die Anordnung von linken Radwegen notwendige Wechseln der Straßenseite birgt Risiken. Auch sind Hindernisse und Baustellen auf Radwegen häufig nicht ausreichend abgesichert und stellen eine weitere Gefahr für Radwegebenutzer dar.

In Tempo-30-Zonen ist die Radwegebenutzung besonders problematisch, da hier vornehmlich die rechts-vor-links Regel gilt. Es ist für den VCD daher unverständlich, dass das Amt für Bürgerservice und Sicherheit älteren Menschen und Kindern nahe legt, gerade auf diesen, besonders kritischen Radwegen zu fahren.

Ein Faltblatt mit ausführlichen Informationen zum sicheren Radfahren kann beim VCD Kreisverband Karlsruhe, Kronenstraße 9, 76133 Karlsruhe, angefordert oder von www.vcd.org/karlsruhe aus dem Internet heruntergeladen werden.

Bei Rückfragen:
Jochen Geissel
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Auf Radwegen ist Vorsicht geboten